In jedem Alter sind diese Funktionen und Fähigkeiten für uns selbst und unser Zusammenleben mit Anderen wichtig. Wie wichtig, stellt man oft erst dann fest, wenn es (noch) nicht oder nicht mehr geht.
Sollten Probleme auftreten, dann sind Sie bei uns genau richtig — schön, wenn wir uns bald kennenlernen!
Ihr Arzt (Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt/Kieferorthopäde) erkennt Therapiebedarf und stellt eine Verordnung für Logopädie aus (ggf. auch erst nach einer Terminvereinbarung mit uns)
Sie melden sich unter 08292 951218-0 oder praxis@logo-dinkelscherben.de bei uns an (während wir therapieren erreichen Sie unseren Anrufbeantworter — bitte sprechen Sie darauf, wir rufen schnellstmöglich zurück). Im Gespräch klären wir erste Fragen und Terminwünsche.
Aufgrund der hohen Nachfrage führen wir derzeit eine Warteliste. Sobald ein Behandlungsplatz frei ist, meldet sich Ihre Therapeutin direkt bei Ihnen, um Behandlungstermine zu vereinbaren.
Ein guter Kontakt und eine angenehme Arbeitsatmosphäre sind uns wichtig. Deshalb beginnt die Behandlung immer mit einem kurzen Kennenlernen zwischen Therapeutin und Patient/in, dann folgt eine ausführliche Erhebung der Krankheitsgeschichte (Anamnese) und die logopädische Befunderhebung. So können wir für jeden Patienten/jede Patientin, ob klein oder groß, eine passende Therapieplanung anbieten.
Durch regelmäßige externe und interne Fortbildungen haben wir ein sehr breites Spektrum an Therapiemethoden und Therapieansätzen zur Verfügung, aus dem wir dann die passenden Elemente für genau Sie bzw. Ihr Kind auswählen.
Während der Behandlung bleiben wir immer mit Ihnen im Gespräch, damit unser Vorgehen für Sie als Patient/in, als Eltern oder Angehörige/r verständlich und nachvollziehbar ist. So können Therapieziele auch gemeinsam überdacht und angepasst werden.
Die Einhaltung der erhöhten Hygienemaßnahmen und der Infektionsschutz sind für uns selbstverständlich. Wir haben die Praxisabläufe umorganisiert und die Ausstattung der Therapieräume entsprechend angepasst (z. B. Plexiglasscheiben). In den gemeinschaftlich genutzten Räumen bitten wir Sie, an einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zu denken.
Seit November gibt es auch für gesetzlich versicherte Patienten wieder die Möglichkeit zur Videotherapie — so können zum Beispiel Therapieunterbrechungen durch Quarantänemaßnahmen vermieden werden.